
Chatkontrolle 2026: Wo der EU-Streit ums Scannen privater Chats steht
Bild: Stefan Nürnberger / CC BY-SA 4.0 (Wikimedia Commons)
Kurz zusammengefasst: Die EU verhandelt seit 2022 über eine Verordnung gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Netz, besser bekannt als Chatkontrolle. Am 29. September 2026 trafen sich Kommission, Rat und Parlament zum sechsten Trilog. Beim wichtigsten Streitpunkt, dem Scannen privater Nachrichten, gab es erneut keine Einigung. Der Rat will das bisher freiwillige Scannen dauerhaft erlauben, das Parlament will nur gezielte Anordnungen. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Chats sollen nach aktuellem Stand nicht durchsucht werden. Die Übergangsregel für freiwilliges Scannen gilt bis zum 3. April 2028. Die nächste Runde ist laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für November geplant.
Worum es bei der Chatkontrolle geht
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für die sogenannte CSA-Verordnung im Mai 2022 vorgelegt. CSA steht für „Child Sexual Abuse“. Ziel ist es, Missbrauchsdarstellungen im Internet besser aufzuspüren und zu entfernen. Kritiker nennen das Vorhaben Chatkontrolle, weil auch private Nachrichten durchsucht werden könnten.
Der ursprüngliche Entwurf ging sehr weit. Er sah vor, dass Dienste auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte Inhalte prüfen, und zwar direkt auf dem Gerät, bevor eine Nachricht verschlüsselt wird. Dieses Verfahren heißt Client-Side-Scanning. Laut netzpolitik.org lehnen sowohl das EU-Parlament als auch, nach jahrelangen Verhandlungen, die EU-Staaten im Rat diesen Teil inzwischen ab.
Parallel gibt es eine Übergangsregel, oft „Chatkontrolle I“ genannt. Sie erlaubt Plattformen wie Meta, Google und Microsoft, private Kommunikation freiwillig zu durchsuchen. Diese Regel war im Frühjahr ausgelaufen. Laut BRAK wurde sie kurz vor der Sommerpause trotz vorheriger Ablehnung des Parlaments doch noch einmal verlängert, und zwar bis zum 3. April 2028. Ausgenommen sind Nachrichten mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie Audiokommunikation.
Der Stand nach dem sechsten Trilog
| Thema | Stand |
|---|---|
| EU-Zentrum gegen Kindesmissbrauch | Einigung erzielt |
| Suche in öffentlich zugänglichen Inhalten | Weitgehend geeinigt |
| Erzwungene „freiwillige“ Massenscans durch Behörden | Ausgeschlossen |
| Scannen privater, unverschlüsselter Nachrichten | Keine Einigung |
| Pflicht zum Scannen per Anordnung | Umstritten |
| Ende-zu-Ende-verschlüsselte Inhalte | Nicht mehr Teil der Pläne von Rat und Parlament |
| Nächster Trilog | Laut BRAK voraussichtlich November 2026 |
Angaben laut BRAK und netzpolitik.org, Stand Oktober 2026.
Wo sich Rat und Parlament einig sind
Bei öffentlich zugänglichen Inhalten gibt es kaum noch Streit. Gemeint sind etwa Bilder in sozialen Medien oder in öffentlich geteilten Cloud-Ordnern. Das geplante EU-Zentrum soll dort laut BRAK selbst nach bekanntem und neuem Missbrauchsmaterial suchen dürfen. Verwaltungsbehörden können Hosting-Anbieter künftig verpflichten, öffentlich zugängliche Inhalte zu durchsuchen.
Einen Erfolg für den Datenschutz sieht die BRAK bei den sogenannten Risikominderungsmaßnahmen: Behörden dürfen Anbieter nicht dazu zwingen, „freiwillig“ private Kommunikation massenhaft zu scannen.
Wo der Streit weitergeht
Der Kern des Konflikts betrifft private Nachrichten, die nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind. Hier stehen sich zwei Positionen gegenüber:
- Der Rat möchte laut netzpolitik.org die sogenannten Aufdeckungsanordnungen aus dem Gesetz streichen. Er lehnt eine Pflicht zum Scannen ab und will stattdessen die freiwillige Chatkontrolle dauerhaft verankern. Die irische Ratspräsidentschaft hat dazu einen Vorschlag vorgelegt. Der Rat will außerdem verhindern, dass künftig weniger Material entdeckt wird als heute.
- Das Parlament hält eine anlasslose Massenüberwachung laut BRAK für unvereinbar mit den Grundrechten. Es will an verpflichtenden Anordnungen festhalten, diese aber so gezielt wie möglich gestalten. Offen ist, ob sie sich auf einzelne Nutzer, Gruppen oder Teile eines Dienstes beziehen sollen. Dienste, die von sich aus suchen, sollen sich laut Parlament auf bereits bekanntes Material aus der Datenbank des EU-Zentrums beschränken.
Neu in den Verhandlungen sind sogenannte Suchpläne. Darin sollen Anbieter beschreiben, welche Technik sie einsetzen und wie sie Fehler vermeiden wollen. Laut netzpolitik.org war selbst den deutschen Verhandlern im September unklar, was genau damit gemeint ist.
Kritik von Anwälten und Bürgerrechtlern
Die BRAK hat sich mehrfach gegen die Verlängerung der Übergangsregel ausgesprochen. Sie sieht darin einen Widerspruch zu den Grundrechten und vor allem zum Mandatsgeheimnis, also dem Schutz vertraulicher Gespräche zwischen Anwälten und Mandanten. Auch Bürgerrechtsorganisationen kritisieren seit Jahren, dass das Durchsuchen privater Nachrichten unbescholtene Menschen trifft und Fehlalarme auslösen kann.
Befürworter betonen dagegen, dass Plattformen mit dem freiwilligen Scannen bisher viele Fälle entdecken. Diese Zahl soll nach dem Willen des Rats nicht sinken.
Was das für deine Chats bedeutet
Für dich ändert sich im Moment wenig. Die Übergangsregel gilt weiter, die dauerhafte Verordnung ist noch nicht beschlossen. Wichtig ist der Unterschied zwischen verschlüsselten und unverschlüsselten Diensten:
- Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger wie WhatsApp oder Signal sind nach aktuellem Stand ausgenommen. Nur du und dein Gegenüber können die Nachrichten lesen.
- Unverschlüsselte Dienste, etwa viele klassische E-Mail-Postfächer oder Chats ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, dürfen Anbieter freiwillig durchsuchen.
- Öffentliche Inhalte wie Posts in sozialen Netzwerken oder öffentlich geteilte Dateien können künftig stärker durchsucht werden.
So schützt du deine Privatsphäre im Alltag
- Nutze für private Gespräche einen Messenger mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die standardmäßig aktiv ist.
- Prüfe, ob Cloud-Ordner oder geteilte Alben wirklich öffentlich sein müssen. Teile Links nur mit Personen, die sie brauchen.
- Halte Apps und Betriebssystem aktuell, damit Sicherheitslücken geschlossen werden.
- Lies bei neuen Diensten nach, ob und wie Inhalte verschlüsselt werden.
Neue Funktionen bei WhatsApp erklären wir in unserem Artikel zu WhatsApp im Oktober 2026. Weitere Themen rund um Datenschutz findest du in der Kategorie Privatsphäre.
Für wen ist das Thema wichtig?
- Für alle, die Messenger nutzen: Die Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen Dienste Nachrichten durchsuchen dürfen.
- Für Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte oder Journalisten, die vertraulich kommunizieren müssen.
- Für Eltern: Sie wollen Kinder schützen und gleichzeitig wissen, wie sicher ihre eigene Kommunikation ist.
- Für Anbieter von Online-Diensten, die wissen müssen, welche Pflichten auf sie zukommen.
Begriffe kurz erklärt
- Trilog: Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament, um sich auf einen Gesetzestext zu einigen.
- Rat: Das Gremium der Regierungen der EU-Staaten.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Nur Absender und Empfänger können eine Nachricht lesen, nicht der Anbieter.
- Client-Side-Scanning: Prüfung von Inhalten direkt auf dem Gerät, bevor sie verschlüsselt werden.
- Aufdeckungsanordnung: Eine behördliche oder gerichtliche Anordnung, mit der ein Dienst zum Suchen verpflichtet wird.
- Übergangsverordnung: Die befristete Regel, die freiwilliges Scannen derzeit erlaubt.










